1. Nur gesund zur Veranstaltung:

Bei Unwohlsein oder Erkältungs-/grippeähnlichen bzw. Corona-verdächtigen Symptomen ist eine Teilnahme an dem Veranstaltung nicht erlaubt: Dazu gehören Symptome wie Husten (meist trocken), Halsschmerzen, Kurzatmigkeit, Fieber, Fiebergefühle, Muskelschmerzen, Verlust des Geschmacks- und/oder Geruchssinns, Kopfschmerzen, Magen-Darm-Symptome, oder Bindehautentzündung.
Eine nachgewiesene Infektion oder Verdachtsfall im nahen Umfeld, oder sogar bei dem/der TeilnehmerIn selbst, ist unverzüglich dem Veranstalter mitzuteilen, auch nach der Veranstaltung.

2. Allgemeine Hygiene- und Schutzmaßnahmen:

In den Einrichtungen der Veranstaltung ist grundsätzlich ein Abstand von 1,5 Metern (Abstandsgebot) zu einer Person einzuhalten! Keine persönlichen Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln.

Händehygiene:

  • Regelmäßig und sorgfältig mindestens 20 Sekunden lang die Hände mit Flüssigseife waschen (insbesondere vor dem Essen, nach dem Besuch der Toilette und nachdem ggf. öffentlich zugängliche Gegenstände angefasst wurden).
  • Händedesinfektion ist bei ordentlichem Händewaschen nicht zwingend erforderlich. Eine Desinfektionsmittel steht aber zur Verfügung.
  • Mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere die Schleimhäute von Mund, Augen und Nase berühren; Handkontakt mit der Innenseite der Maske ist unbedingt zu vermeiden.Von einem ständigen Tragen von Handschuhen im Alltag soll aus Hygienegründen abgesehen werden.
  • Öffentlich zugängliche Gegenstände wie Türklinken möglichst nicht mit der vollen Hand bzw. allen Fingern anfassen.

Husten- und Niesetikette beachten:

Husten und Niesen in die Armbeuge und größtmöglichen Abstand halten, am besten wegdrehen.

3. Maskenpflicht:

In den Einrichtungen der Veranstaltung herrscht grundsätzlich Maskenpflicht! Innerhalb der Gebäude darf die Maske nur an einem Sitzplatz oder in einer Dusche abgenommen werden. Beim Verlassen des Sitzplatzes muss die Maske wieder getragen werden.

Es sind eigene Masken von zuhause mitzubringen.
In der freien Natur besteht keine Maskenpflicht, aber das Abstandsgebot zu anderen Teilnehmern!

4. Raumhygiene:

Es gibt, wenn möglich einen getrennten Ein-und Ausgangsbereich für die Einrichtungen der Veranstaltung. Die Wegführung (Einbahnstraßenregelung im Gebäude zur Gewährleistung des Abstandsgebots) ist durch Markierungen, Absperrbänder bzw. Hinweisschilder deutlich gekennzeichnet und von allen Teilnehmern dringend einzuhalten. Tische und Bänke in den Räumen sind weit auseinandergestellt (Abstandsgebot); Veränderung der Anordnung ist nicht erlaubt. Regelmäßiges Lüften; Stoß-bzw. Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster und Türen über mehrere Minuten! Auch bei Kleingruppen (3-5 Personen) sind die Abstandsregeln einzuhalten. Interaktive Methoden, die persönliche Nähe erfordern, sind aus Infektionsschutzgründen zu vermeiden.

5. Hygiene im Sanitärbereich:

Innerhalb der sanitären Anlagen ist der Mindestabstand einzuhalten, eventuell kann daher nur eine Person einen entsprechenden Raum betreten; bei Warteschlangen muss das Abstandsgebot beachtet werden. Sorgfältiges Händewaschen vor und nach dem Toilettengang! 

6. Fluchtwege und Alarm:

In allen Einrichtungen sind bei Alarm auch die bekannten Fluchtwege, unabhängig von der aktuellen Wegeführung zu nutzen.

7. Fragen, Probleme, Notfälle:

Im Notfall Kontakt aufnahmen mit dem Veranstalter.

8. Verstöße gegen die Verhaltensregeln:

Diese Regelungen dienen dem Schutz und der Sicherheit aller! Sie sind daher strikt einzuhalten; Verstöße gegen diese Verhaltensregeln sind keine Kavaliersdelikte. Jeder ist selbst verantwortlich für das Einhalten dieser Regeln und trägt selbst die jeweiligen Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Regeln. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung.

9. Meldepflicht:

Aufgrund der Coronavirus-Meldepflichtverordnung i. V. m. § 8 und § 36 des Infektionsschutzgesetzes ist sowohl der Verdacht einer Erkrankung als auch das Auftreten von COVID-19 Fällen dem Gesundheitsamt zu melden.
Alle Teilnehmer haben sich daher in die entsprechende Liste einzutragen.